Zwischen Interessenvertretung und Unternehmensgestaltung – der Betriebsrat als Promotor in betrieblichen Innovationsprozessen

Im Mittelpunkt des Projekts stehen die Kompetenzanforderungen von Betriebsräten in proaktiven Innovationsprozessen. Mitbestimmung und Innovation begründen ein komplexes Spannungsfeld, das geprägt ist vom „doppelten Organisationsproblem“ der Innovation und den mit ihr verbundenen, divergierenden Akteursinteressen (Schwarz-Kocher u.a. 2011: 38ff.). Die Aufgabe der Mitbestimmung schwankt zwischen Schutz der Beschäftigten vor negativen Innovationsfolgen und der Initiierung und Unterstützung von Innovationsprozessen, denen positive Auswirkung auf die Arbeit zugeschrieben werden. Das Projekt BR-Innoprom untersucht die Unterstützung und Beratung von Betriebsräten in einer Rolle als Innovationspromotor. Das Projekt will damit einerseits eine Lücke in der Forschung schließen, anderseits weitere Potentiale der Mitbestimmung für Innovationsprozesse eröffnen.

Ziel des Projekts und Vorgehensweise

Ziel des Projekts ist die Untersuchung der Wirksamkeit der Kompetenzentwicklung von Betriebsräten zu arbeitsorientierten Innovations-Promotoren, ihrer Unterstützung durch Beratungsleistungen in Bezug auf Innovationsstrategien und konkrete Innovationsprojekte im Betrieb. Das Projekt fragt mit quantitativen und qualitativen Methoden nach den Kompetenzen und Kompetenzlücken, die Betriebsräte für die Rolle eines Innovationspromotors aufweisen, sowie nach Effektivität der ihrer Unterstützung durch Beratungsleistungen auf Innovationsstrategien und konkrete Innovationsprojekte im Betrieb.

Laufzeit:
Laufend bis 12/2014

Förderung:
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Auftraggeber:
IG Metall, Frankfurt

Projektverantwortung:
Claudia Niewerth

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